Platz- und Spielordnung

In der Fassung der Jahreshauptversammlung vom 21.02.1985, ergänzt lt. JHV vom Februar 1994 und geändert lt. JHV vom 20.03.2019

I Tennisplatzanlage

  1. Jedes Mitglied der Tennisabteilung erhält bei seinem Eintritt gegen Pfand einen Schlüssel, mit dem der Zugang zum Aufenthaltsraum, zu den Umkleideräumen und zu den Tennisplätzen möglich ist.
  2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Tore bzw. Türen zu den Plätzen und zu den Räumlichkeiten abzuschließen, wenn keine Folgespieler anwesend sind oder man als Letzter die Räume verlässt. Dies gilt auch während des Tages.
  3. Der Verlust eines Schlüssels ist dem Sportwart zu melden, der gegen Unkostenerstattung einen neuen Schlüssel aushändigt.
  4. Beim Austritt aus der Tennisabteilung ist der Schlüssel dem Sportwart unaufgefordert zurück zu geben.
  5. Aufenthaltsraum und Umkleideräume dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden. Tennisschuhe können auf der Terrasse in einem eigens dafür vorgesehenen Regal abgestellt werden.

II Allgemeines Spielrecht

  1. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Jugendliche unterliegen dem Jugendspielrecht, ausgenommen diejenigen, die bereits in einer Berufsausbildung stehen.
  2. Gastspieler sind willkommen. Sie können jedoch nur mit einem Mitglied der Tennisabteilung spielen. Gastspielrecht kann von einer Person 6 mal während der Saison ausgeübt werden. Die Gastspielgebühr beträgt pro Tag € 6,- für Erwachsene und € 3,- für Jugendliche. Gastspieler sind von dem Mitglied in das Gästebuch vor Spielbeginn einzutragen. Für die Begleichung haftet letztendlich das begleitende Mitglied, die Berechnung erfolgt durch den Kassierer
  3. Die Spielfolge der einzelnen Paarungen ist durch Einstecken der Mitgliedskarten in die Belegungstafel zu regeln. (Belegung von oben nach unten)
  4. Die Regelspielzeit beträgt bei Einzelspielen 45 Minuten und bei Doppelspielen 60 Minuten. Bei Betreten des Spielfeldes ist die jeweilige Platzuhr auf Beginn der Spielzeit einzustellen. Vorheriges Wässern zählt nicht zur Spielzeit. Nach Ablauf ihrer Spielzeit haben die Spieler die Plätze wieder in einen ordnungsgemäß bespielbaren Zustand zu bringen. (Plätze abziehen, Linien fegen, Platz wässern!) Die Regelspielzeit kann bei großem Andrang von einem Mitglied des Sportausschusses gekürzt werden oder auf Doppelspiele eingeschränkt werden. Diese Maßnahme ist durch Aushang neben der Tafel anzukündigen.
  5. Betritt nach Ablauf der Regelspielzeit keine andere Paarung den Platz, so können die auf dem Platz befindlichen Spieler ihr Spiel fortsetzen, bis andere Spielinteressenten erscheinen. Die Uhr muss in diesem Fall auf der Ausgangszeit stehen bleiben. Zwischenverstellen oder Neueinstellen ist nicht gestattet. Eine Einzelpaarung ist mit 2 Karten, eine Doppelpaarung mit 4 Karten vorzunehmen. Bei Belegung des Platzes müssen die jeweiligen Spieler anwesend sein, eine Vorbelegung mit Karten nicht anwesender oder noch auf einem anderen Feld spielender Spieler ist nicht zulässig. Neueintragungen dürfen erst nach Beendigung eines Spieles vorgenommen werden.
  6. Gegen Ende einer Spielzeit sollten die nachfolgenden Spieler auf den Platz gehen, um so anzuzeigen, dass der Platz für die nächste Spielzeit belegt ist
  7. Der Sportausschuss besteht aus dem Abteilungsleiter oder seinem Vertreter, dem Sportwart oder Jugendwart. Bei Entscheidungen des Sportausschusses gibt im Falle von Stimmengleichheit die Stimme des Sportwartes den Ausschlag.
  8. Die Eintragung einer Paarung ist erst möglich, wenn alle Spieler der Paarung anwesend sind. Eine Eintragung mit noch spielenden Partnern ist nicht möglich. Neueintragungen dürfen erst nach Beendigung eines Spieles vorgenommen werden.
  9. Alle Spieler einer Paarung haben sich auf der Tafel / Belegsystem mit der jeweils gültigen Mitgliedskarte einzuhängen !
  10. Die Änderung einer Einzelpaarung in eine Doppelpaarung mit Änderung der Spielzeit ist nachträglich nur möglich, wenn noch keine Folgepaarung eingetragen ist

III Jugendspielrecht

  1. Als Jugendliche gelten alle Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Kinder und Jugendliche haben täglich auf 2 Plätzen uneingeschränktes Spielrecht bis 18.30 Uhr. Nach 18.30 Uhr haben Kinder und Jugendliche nur in Verbindung mit einem Erwachsenen volles Spielrecht. Sollten nach 18.30 Uhr Plätze frei sein, dürfen Kinder und Jugendliche auf diesen spielen. Tragen sich zwischenzeitlich Erwachsene zur Nachfolge ein, so darf die Spielzeit von den Jugendlichen vollständig absolviert werden, sofern bei einem Einzel mehr als 30 Minuten, bei einem Doppel mehr als 45 Minuten gespielt sind. Für Kinder und Jugendliche unter 10 Jahren gilt die bisherige Regel, die ihnen Spielrecht bis 17.00 Uhr einräumt.

IV Allgemeine Spielbeschränkungen

Spielbeschränkungen für alle Mitglieder werden durch Aushang bekannt gegeben.